Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 entschieden, dass die der Grundsteuer zugrunde liegenden Grundstückswerte verfassungswidrig sind und nicht mehr verwendet werden dürfen. Aus diesem Grund müssen im Rahmen der „Grundsteuerreform“ alle in Deutschland liegenden Grundstücke zum 1.1.2022 neu bewertet werden. Sie, als Grundstückseigentümer, sind daher verpflichtet ab dem 1.7.2022 bis zum 31.10.2022 eine entsprechende Feststellungserklärung einzureichen. Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite.
Bitte laden Sie unseren Vorerfassungsbogen herunter und füllen ihn mit den benötigen Angaben, damit wir mit der Feststellungserklärung starten können. Einreichen können Sie Ihren ausgefüllten Bogen unter der Info@aquis.de.